Bieterdatei / Zubenennung §4 VOL

80 % aller öffentlichen Aufträge werden nicht öffentlich, sondern im Rahmen einer Beschränkten Ausschreibung ausgeschrieben oder durch  die Freihändige Vergabe umgesetzt. Voraussetzung dafür ist, dass die Vergabestelle eine ausreichende Marktkenntnis hat. Die Vergabestellen sind dafür verantwortlich, dass Leistungen an fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Unternehmen zu angemessenen Preisen vergeben werden.

Zur Sicherstellung eines wettbewerblichen Verfahrens hat der Gesetzgeber im § 4 VOL/A vor Beschränkter Ausschreibung oder Freihändiger Vergabe die Einschaltung der Auftagsberatungsstelle des jeweiligen Bundeslandes ermöglicht. Die ABST SH hat hier ein Vorschlagsrecht. Die vorgeschlagenen Unternehmen sind in der Regel zu Angebotsabgabe aufzufordern. Durch Einschaltung des Netzwerkes aller Auftragsberatungsstellen können die Markterkundungen auch überregional bzw. national durchgeführt werden.

Die ABST SH hält zu diesem Zweck eine ständig aktualisierte Bieterdatei vor, die nach bundesweit standardisierten Angaben Unternehmen aller Branchen und Größenklassen erfasst. Diese Unternehmen entsprechen aufgrund der Eintragungen den Anforderungen an Fachkunde, Lieferfähigkeit und Zuverlässigkeit gem. § 2 Nr. 3 VOL/ A .

Die Listung in der Bieterdatei / Zubenennung an Vergabestellen durch die ABST SH ist kostenfrei.

Der Eintrag in die Bieterdatei ist nur für die in Schleswig-Holstein gemeldeten Unternehmen möglich.

Bundesbehörden können bei Markterkundungen die Ständige Konferenz der Auftragsberatungsstellen einschalten; die Geschäftsstelle ist in der ABST SH  angesiedelt.