Ab Januar 2010 nunmehr auch in Schleswig-Holstein:

Präqualifikation nach

  • § 97 Abs. 4 a GWB und
  • § 6 Abs. 4 VOL/A NEU.

15.12.2009
628 eingetragene Unternehmen


Präqualifikation

Ab Januar 2010

Präqualifikation (PQ-Nord)

Unter Führung des DIHK ist die bundesweite Präqualifizierungs-Datenbank im VOL-Bereich eingerichtet worden: www.pq-vol.de.  In diesem Register sind Unternehmen aus dem Liefer- und Dienstleistungsbereich gelistet, die auftragsunabhängig ihre Fachkunde, Zuverlässigkeit, Gesetzestreue und Leistungsfähigkeit nachgewiesen haben. 

In den Bundesländern Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein bieten die IHKs, die HWKs und die Auftragsberatungsstellen die Präqualifikation gemeinsam an.

Die Präqualifizierung für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (PQ-VOL) bringt sowohl für die Unternehmen als auch für die öffentlichen Auftraggeber erhebliche Kosten- und Zeitersparnisse. Die einzelnen Nachweise müssen nicht mehr in jedem Vergabeverfahren erneut beigebracht und kein Angebot wegen fehlender oder nicht aktueller Nachweise ausgeschlossen werden.

Die Unternehmer legen einmal jährlich definierte Einzelnachweise vor und erhalten nach positiver Prüfung ein Zertifikat als Urkunde mit einem Unternehmenscode. Alle präqualifizierten Unternehmen werden von den regionalen PQ-Servicestellen in die bundesweite Datenbank unter www.pq-vol.de geladen und die Öffentlichen Auftraggeber können -nach Eingabe des Unternehmenscode- die hinterlegten Nachweise und Dokumente ansehen.

Die Präqualifizierung ist in das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (§ 97 Abs. 4 a GWB) und in die Vergabe- und Vertragsordnung für Lieferungen und Dienstleistungen (§ 6 Abs.4 VOL/A 1. Abschnitt NEU) aufgenommen. Danach können jetzt alle Vergabestellen in Deutschland die Präqualifikation anstelle von Einzelnachweisen rechtssicher anerkennen.

Weitere Informationen finden sie im Flyer: »PQ-Nord