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Vergaberechtliche Grundlagen

Die ABST SH informiert Unternehmen und Vergabestellen über die derzeit geltenden Gesetze, Verordnungen und Erlasse zum Vergaberecht.

 

EU-Vergaberecht - Richtlinien und Verordnungen der EU-Kommission

Im Jahr 2014 hat die EU-Kommission Richtlinien zur Modernisierung des Vergaberechts sowie eine Konzessionsrichtlinie erlassen. Diese wurden fristgemäß in Deutsches Recht umgesetzt. Am 18. April 2016 sind die neuen Regelungen im Oberschwellenbereich in Kraft getreten.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Nationales Recht auf Bundesebene

Im nationalen Recht auf Bundesebene finden sich die wesentlichen Vorschriften zum Vergaberecht im 4. Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), in der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV), in der Sektorenverordnung (SektVO), der Verordnung über die Vergabe von Konzessionen (KonzVgV), in der Vergabeverordnung für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit (VSVgV), in der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) sowie in den jeweiligen Vergabeordnungen UVgO und VOB/A.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Vergaberecht in Schleswig-Holstein

Auf den Seiten des Wirtschaftsministeriums SH zum Vergaberecht finden Sie die für Vergabeverfahren nach Schleswig-Holsteinischen Landesrecht zu beachtenden Regelungen.

Auf folgende Regelungen möchten wir Sie besonders hinweisen:

Nachprüfverfahren

Die Nachprüfung der Rechtmäßigkeit öffentlicher Aufträge obliegt in erster Instanz den Vergabekammern. Ein Verfahren vor der Vergabekammer kann zulässigerweise nur beantragt werden, wenn das Auftragsvolumen den so genannten EU-Schwellenwert überschreitet. Für die Vergaben öffentlicher Auftraggeber in Schleswig-Holstein ist die Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus zuständig. Gegen Beschlüsse der Vergabekammer Schleswig-Holstein ist das Rechtsmittel der Sofortigen Beschwerde beim Vergabesenat des Oberlandesgerichts in Schleswig gegeben.

Bleiben Sie auf dem Laufenden!

Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen (AVPQ)

Kosten- und Zeitersparnis für Unternehmen durch Präqualifizierung! Erleichterung des Nachweises und der Prüfung der Eignung von Bietern im Vergabeverfahren! Unternehmen aus dem Liefer- und Dienstleistungsbereich können sich durch die ABST SH vorlaufend präqualifizieren lassen; das „Amtliche Verzeichnis“ für Schleswig-Holstein führt dann die IHK zu Lübeck und nimmt die Zertifizierung vor.