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EU-Sanktionsvorschriften gegen Russland greifen in Vergabeverfahren und bestehende Verträge ein

Anlässlich des Krieges zwischen Russland und der Ukraine hat die Europäische Kommission am 08.04.2022 die Verordnung (EU) 2022/576 des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 veröffentlicht, die am Folgetag in Kraft getreten ist.

Mit dieser Verordnung wurden Sanktionen erlassen, die die Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen, aber auch laufende Verträge betreffen. Die Verordnung ist seit dem 09.04.2022 in Kraft und unmittelbar geltendes Recht.

Sowohl das BMWK als auch des BMWSB haben am 14.04.2022 Erlasse zu vergaberechtlichen Erleichterungen für kriegsbedingte Beschaffungen und zu einem EU-weiten Verbot der Zuschlagserteilung an russische Unternehmen inkl. Eigenerklärung erlassen.

Rundschreiben des BMWK zur Anwendung von dringlichen Vergaben im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine

Bundesanzeiger: Bekanntmachung der Abweichenden Verwaltungsvorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge zur Beschleunigung von Vergaben im Unterschwellenbereich im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine

Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: Sanktionen der EU gegen Russland

Eigenerklärung

 

 

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Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen (AVPQ)

Kosten- und Zeitersparnis für Unternehmen durch Präqualifizierung! Erleichterung des Nachweises und der Prüfung der Eignung von Bietern im Vergabeverfahren! Unternehmen aus dem Liefer- und Dienstleistungsbereich können sich durch die ABST SH vorlaufend präqualifizieren lassen; das „Amtliche Verzeichnis“ für Schleswig-Holstein führt dann die IHK zu Lübeck und nimmt die Zertifizierung vor.