Am 15.05.2026 wurden die Änderungen der SHVgVO im Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein veröffentlicht. Damit gelten künftig neue Wertgrenzen für öffentliche Vergaben im Land.
Die aktuelle Wertgrenzenübersicht steht ab nächster Woche auf unserer Website zur Verfügung.
