Am 24.08.2026 wurde die VOB/A 2026 veröffentlicht. Sie umfasst die Abschnitte 2 und 3 mit Vorgaben für EU-Vergabeverfahren und VS-Vergabeverfahren. Die Anwendung hängt noch von Änderungen der Verweise in VgV und VSVgV ab, mit denen aber kurzfristig zu rechnen ist.
Die Änderungen erfolgen vor allem, um die VOB/A-EU und VOB/A-VS an die Neuerungen durch das Vergabebeschleunigungsgesetz anzupassen. So wurden die Definition des Bauauftrags und die Nachforderungsregeln neu gefasst.
Bekanntmachung Bundesanzeiger
Quelle: eSonderinfo forum vergabe mit Bericht über den „geleakten“ Entwurf einer EU-Vergabeverordnung.
