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VOB/A Neue Grenzwerte für Unterschwellenvergaben beim Bund

Die VOB/A wurde geändert und sieht im Unterschwellenbereich zukünftig folgende neue Auftragswertgrenzen vor:

•           Direktaufträge auf 50.000 Euro netto (§ 3a Abs. 4 Satz 1 VOB/A)

•           Freihändige Vergaben auf 100.000 Euro netto (§ 3a Abs. 3 Satz 2 VOB/A)

•           Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb auf 150.000 Euro netto (§ 3a Abs. 2 Nr. 1 VOB/A)

•           Die differenzierende Dreiteilung der Wertgrenzen für unterschiedliche Gewerke für die Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb in § 3a Abs. 2, Ziff. 1 VOB/A wird gestrichen.

Die Änderungen der VOB/A wurden am 16.12.2025 im Bundesanzeiger veröffentlicht (BAnz AT 16.12.2025 B7).

Für Auftraggeber in Schleswig-Holstein gelten bis auf weiteres die Grenzwerte der Schleswig-Holsteinischen Vergabeverordnung.

Quelle: Bundesanzeiger

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Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen (AVPQ)

Kosten- und Zeitersparnis für Unternehmen durch Präqualifizierung! Erleichterung des Nachweises und der Prüfung der Eignung von Bietern im Vergabeverfahren! Unternehmen aus dem Liefer- und Dienstleistungsbereich können sich durch die ABST SH vorlaufend präqualifizieren lassen; das „Amtliche Verzeichnis“ für Schleswig-Holstein führt dann die IHK zu Lübeck und nimmt die Zertifizierung vor.