Die VOB/A wurde geändert und sieht im Unterschwellenbereich zukünftig folgende neue Auftragswertgrenzen vor:
• Direktaufträge auf 50.000 Euro netto (§ 3a Abs. 4 Satz 1 VOB/A)
• Freihändige Vergaben auf 100.000 Euro netto (§ 3a Abs. 3 Satz 2 VOB/A)
• Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb auf 150.000 Euro netto (§ 3a Abs. 2 Nr. 1 VOB/A)
• Die differenzierende Dreiteilung der Wertgrenzen für unterschiedliche Gewerke für die Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb in § 3a Abs. 2, Ziff. 1 VOB/A wird gestrichen.
Die Änderungen der VOB/A wurden am 16.12.2025 im Bundesanzeiger veröffentlicht (BAnz AT 16.12.2025 B7).
Für Auftraggeber in Schleswig-Holstein gelten bis auf weiteres die Grenzwerte der Schleswig-Holsteinischen Vergabeverordnung.
Quelle: Bundesanzeiger
