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Zum 01.07.2026 tritt das Vergabebeschleunigungsgesetz in Kraft

Die wichtigsten Kernpunkte der Reform (Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge)
im Überblick:

  • Höhere Wertgrenzen: Die Wertgrenze für Direktaufträge des Bundes wird auf 50.000 Euro angehoben. Dies ermöglicht es Behörden, kleinere Aufträge unbürokratisch und ohne förmliches Vergabeverfahren zu vergeben. [1, 2]
  • Entlastung von KMU: Die Beteiligung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie Start-ups wird erleichtert, etwa durch reduzierte Mindestumsatz- und Eignungskriterien. [1, 2]
  • Ausnahmen vom Losgrundsatz: Bei dringlichen Vorhaben aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität sowie im Bereich Verteidigung und Sicherheit (befristet bis 2030) können Leistungen künftig zusammenhängend (Gesamtvergabe) statt in Einzel- und Teillosen vergeben werden. [1, 2]
  • Beschleunigte Nachprüfungsverfahren: Die aufschiebende Wirkung sofortiger Beschwerden gegen Entscheidungen der Vergabekammern entfällt in bestimmten Fällen, wodurch Nachprüfungsverfahren die Auftragserteilung künftig nicht mehr blockieren. [1]
  • Cybersicherheit und digitale Souveränität: Bestimmte IT-Leistungen und Projekte mit besonders hohen Sicherheitsinteressen werden vom GWB-Anwendungsbereich ausgenommen, um die digitale Resilienz zu stärken. [1, 2]

 

Zeitgleich treten zum 1. Juli 2026 die Verwaltungsvorschriften, die für Beschaffungen auf Bundesebene gelten, in Kraft. : Pressemeldung des BMWE:  BMWE vereinfacht und beschleunigt die öffentliche Beschaffung weiter | BMWE

  1. Abweichende Verwaltungsvorschriften zur Nutzung von Verhandlungsvergaben auf Bundesebene (BAnz AT 18.06.2025 B3)
  2. Abweichende Verwaltungsvorschriften zur Deckung der Bedarfe von Sicherheitsbehörden bei Liefer-, Bau- und Dienstleistungsaufträgen, welche unmittelbar der Zivilen Verteidigung, der inneren Sicherheit, dem Katastrophenschutz oder nachrichtendienstlichen Zwecken dienen (BAnz AT 18.06.2025 B5)
  3. Abweichende Verwaltungsvorschriften zu Erleichterungen für Start-ups in der öffentlichen Beschaffung(BAnz AT 18.06.2025 B4)

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Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen (AVPQ)

Kosten- und Zeitersparnis für Unternehmen durch Präqualifizierung! Erleichterung des Nachweises und der Prüfung der Eignung von Bietern im Vergabeverfahren! Unternehmen aus dem Liefer- und Dienstleistungsbereich können sich durch die ABST SH vorlaufend präqualifizieren lassen; das „Amtliche Verzeichnis“ für Schleswig-Holstein führt dann die IHK zu Lübeck und nimmt die Zertifizierung vor.