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Wertgrenzen

Vor Beginn der Ausschreibung muss der öffentliche Auftraggeber den voraussichtlichen Auftragswert seiner zu vergebenden Leistung schätzen. Diese Schätzung ist Voraussetzung für die Wahl des Vergabeverfahrens. Mit Erreichen des EU-Schwellenwertes ist EU-weit auszuschreiben.

Die Vergabe öffentlicher Aufträge in Deutschland hat vorrangig im Weg der öffentlichen Ausschreibung oder der beschränkten Ausschreibung mit vorgeschalteten öffentlichen Teilnahmewettbewerb zu erfolgen.

Aber sowohl die UVgO (Liefer- und Dienstleistungen) als auch die VOB/A (Bauleistungen) lassen bis zu bestimmten Auftragswerten ein Abweichen von dieser Regel zu.

§ 14 UVgO

Leistungen bis zu einem voraussichtlichen Auftragswert von 50 000 Euro ohne Umsatzsteuer können unter Berücksichtigung der Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ohne die Durchführung eines Vergabeverfahrens beschafft werden (Direktauftrag). Der Auftraggeber soll zwischen den beauftragten Unternehmen wechseln. 

Ausgenommen sind Empfänger von Bundesfördermitteln. Für diese gilt bis zur Änderung der Allgemeinen Nebenbestimmungen eine Wertgrenze von 15 000 Euro für Direktaufträge. 

§ 3 VOB/A:

Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb bis 150 000 Euro möglich

Freihändige Vergabe kann außerdem bis zu einem Auftragswert von 100 000 Euro ohne Umsatzsteuer erfolgen2.

Bauleistungen bis zu einem voraussichtlichen Auftragswert von 50 000 Euro ohne Umsatzsteuer können unter Berücksichtigung der Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ohne die Durchführung eines Vergabeverfahrens beschafft werden (Direktauftrag). Der Auftraggeber soll zwischen den beauftragten Unternehmen wechseln.

Darüber hinaus gibt es in jedem Bundesland für Ausschreibungen unterhalb der EU-Schwellenwerte sogenannte Wertgrenzen, bis zu denen ohne Einzelfallprüfung eine beschränkte Ausschreibung oder eine freihändige Vergabe erfolgen kann. Zu beachten ist, dass diese Werte bei einer Finanzierung der Maßnahme durch den Bund oder durch mehrere Bundesländer keine Gültigkeit besitzen.

 

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Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen (AVPQ)

Kosten- und Zeitersparnis für Unternehmen durch Präqualifizierung! Erleichterung des Nachweises und der Prüfung der Eignung von Bietern im Vergabeverfahren! Unternehmen aus dem Liefer- und Dienstleistungsbereich können sich durch die ABST SH vorlaufend präqualifizieren lassen; das „Amtliche Verzeichnis“ für Schleswig-Holstein führt dann die IHK zu Lübeck und nimmt die Zertifizierung vor.