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Neue Schwellenwerte ab 2026 veröffentlicht

Die EU-Schwellenwerte werden zum 01.01.2026 leicht sinken. Die ab Januar 2026 geltenden Schwellenwerte wurden am 23.10.2025 im Amtsblatt der EU (OJ L – 2025/7079) veröffentlicht. Mit den Verordnungen (EU) 2025/2150 – 2152 vom 22. Oktober 2025 gelten ab dem 01.01.2026 folgenden Schwellenwerte:

AnwendungsbereichBis 31.12.2025Ab 01.01.2026
Klassische Richtlinie (2014/24/EU)  
Bauleistungen5.538.000 EUR5.404.000 EUR
Liefer-/Dienstleistungen  
– zentrale Regierungsbehörden143.000 EUR140.000 EUR
– übrige öffentliche Auftraggeber221.000 EUR216.000 EUR
Konzessionen (2014/23/EU)  
Konzessionen5.538.000 EUR5.404.000 EUR
Sektorenrichtlinie
(2014/25/EU)
  
Bauleistungen5.538.000 EUR5.404.000 EUR
Liefer-/Dienstleistungen443.000 EUR432.000 EUR

Die jeweilige Verordnung finden Sie unter den nachstehenden Verlinkungen:

Eine Änderung der Richtlinie 2009/81/EG (zuletzt wurden dort die Wertgrenzen mit der Verordnung (EU) 2023/2510 angepasst) wurde – soweit ersichtlich – noch nicht im OJ veröffentlicht. Eine entsprechende Veröffentlichung dürfte zeitnah folgen.

Die vom GPA nicht erfassten Schwellenwerte für Dienstleistungen nach Anhang XIV der Richtlinie 2014/24/EU (750.000 EUR) sowie nach Anhang XVII 2014/25/EU (1.000.000 EUR) wurden nicht angepasst. Grund hierfür dürfte sein, dass es mangels Bezug zum GPA keinen regulatorischen Anpassungsbedarf gibt. Dies gilt ebenso für die Wertgrenze der sogenannten „Kleinstlose“ nach § 3 Abs. 9 VgV von 80.000 EUR und 1.000.000 EUR.

Wie immer gilt es zu beachten, dass die Schwellenwerte ohne nationale Umsatzsteuer gelten, vgl. Art. 4 Richtlinie 2014/24.

Eine Bekanntmachung im Bundesanzeiger steht noch aus. Diese ist für einen verbindlichen Anwendungsbefehl ab dem 01.01.2026 jedoch nicht zwingend erforderlich. § 106 GWB verweist insoweit dynamisch auf die Regelungen der Richtlinie.

Quelle: Vergabeblog / DVNW Deutsches Vergabenetzwerk

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