Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Neue Standardformulare für die Veröffentlichung von EU-Vergabebekanntmachungen

EU Kommission veröffentlicht eForms-Durchführungsverordnung Die Europäische Kommission hat die eForms - Durchführungsverordnung veröffentlicht. Damit steht die Überarbeitung der Standardformulare für die Veröffentlichung von Vergabebekanntmachungen für öffentliche Aufträge kurz vor ihrem Abschluss. Die Veröffentlichung der technischen Standards für die Übermittlung der Daten an das Amt für amtliche Veröffentlichungen der EU ist für Juni 2020 geplant. Ab Juni 2023 sind die neuen Formulare dann zwingend zu nutzen. Die eFormulare sind verständlicher und nutzerfreundlicher und sollen den Zugang zu öffentlichen Bekanntmachungen erleichtern. Die EU Kommission geht davon aus, dass dadurch Beteiligung von Unternehmen vereinfacht wird und die öffentliche Auftragsvergabe insgesamt transparenter wird. Künftig sind nur noch 6 Standardformulare vorgesehen:

 (1) Planung

(2) Wettbewerb

(3) Vorankündigung – Direktvergabe

(4) Ergebnis

(5) Auftragsänderung

(6) Änderung

 

Weitere Informationen zu den neuen eForms finden Sie auf der Webseite der EU-Kommission.

Bleiben Sie auf dem Laufenden!

Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen (AVPQ)

Kosten- und Zeitersparnis für Unternehmen durch Präqualifizierung! Erleichterung des Nachweises und der Prüfung der Eignung von Bietern im Vergabeverfahren! Unternehmen aus dem Liefer- und Dienstleistungsbereich können sich durch die ABST SH vorlaufend präqualifizieren lassen; das „Amtliche Verzeichnis“ für Schleswig-Holstein führt dann die IHK zu Lübeck und nimmt die Zertifizierung vor.