Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Absageschreiben nach § 134 GWB: Anforderungen nach der Rechtsprechung des Kammergerichts Berlin

Kurzbeschreibung

Der § 134 GWB formuliert die Anforderungen an die Absageschreiben an die nicht berücksichtigten Bieter. Das Kammergericht Berlin setzt sich mit seinem Beschluss vom 14.04.2026 mit den inhaltlichen Anforderungen des Informationsschreibens auseinander, vor allem unter der Voraussetzung, dass der Preis, das alleinige Zuschlagskriterium ist. Wieviel Information benötigt ein unterlegener Bieter?

Inhalte

  • Anforderungen des § 134 GWB
  • Die Entscheidung des Kammergerichts Berlin Az. Verg 13/26
  • Auswirkung der Entscheidung auf die Vergabepraxis

Wichtige Hinweise

Diese Veranstaltung findet virtuell per Videokonferenz mit dem Anbieter „Zoom“ statt. Informationen zu den aktuellen Datenschutzbestimmungen finden Sie hier. Sie benötigen für die Teilnahme lediglich eine E-Mail-Adresse, eine Internetverbindung und einen Lautsprecher (oder Kopfhörer). Optional Mikrofon und Kamera.

Achten Sie bitte bei Ihrer Anmeldung auf die korrekte Schreibweise Ihrer Mailadresse, denn an diese Adresse werden wir Ihnen kurz vor dem Seminar Ihre persönlichen Zugangsdaten schicken. Bitte leiten Sie diese nicht weiter.

Die Präsentation, die wir Ihnen am Seminartag zeigen werden, erhalten Sie auch vorher als PDF per Mail von uns, sodass Sie sich während des Online-Seminars dazu Notizen machen können

Preisdetails

Das Teilnahmeentgelt beträgt 80,00 € zzgl. MwSt. Seminarunterlagen im Preis enthalten.

18.03.2027 - 10:00
18.03.2027 - 12:00
Dr. jur. Benjamin Pfannkuch (Ernst & Young Law GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft)
Marion Böhme
0431 9865130
boehme@abst-sh.de
80,00 € zzgl. MwSt.
Anmeldeschluss: 08.03.2027

Bleiben Sie auf dem Laufenden!

Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen (AVPQ)

Kosten- und Zeitersparnis für Unternehmen durch Präqualifizierung! Erleichterung des Nachweises und der Prüfung der Eignung von Bietern im Vergabeverfahren! Unternehmen aus dem Liefer- und Dienstleistungsbereich können sich durch die ABST SH vorlaufend präqualifizieren lassen; das „Amtliche Verzeichnis“ für Schleswig-Holstein führt dann die IHK zu Lübeck und nimmt die Zertifizierung vor.