Absageschreiben nach § 134 GWB: Anforderungen nach der Rechtsprechung des Kammergerichts Berlin
Kurzbeschreibung
Der § 134 GWB formuliert die Anforderungen an die Absageschreiben an die nicht berücksichtigten Bieter. Das Kammergericht Berlin setzt sich mit seinem Beschluss vom 14.04.2026 mit den inhaltlichen Anforderungen des Informationsschreibens auseinander, vor allem unter der Voraussetzung, dass der Preis, das alleinige Zuschlagskriterium ist. Wieviel Information benötigt ein unterlegener Bieter?
Inhalte
- Anforderungen des § 134 GWB
- Die Entscheidung des Kammergerichts Berlin Az. Verg 13/26
- Auswirkung der Entscheidung auf die Vergabepraxis
Wichtige Hinweise
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Preisdetails
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