Beraterverträge
Für öffentliche Auftraggeber und Fördermittelempfänger bietet die ABST SH zusätzlich individuell vereinbarte Beratungsleistungen zu Vergaben im Baubereich und im Liefer-/ Dienstleistungsbereich an.
Die Beratungsinhalte werden individuell abgestimmt und in einem Projektplan festgehalten. Auf Grundlage des Projektplanes, dem der Ablauf, die Leistungen der ABST SH und das Beratungsvolumen entnommen werden kann, werden die Leistungen erbracht. Die ABST SH führt den notwendigen Vergabevermerk zeitnah. Die Erstellung einer Leistungsbeschreibung ist nicht Bestandteil der Leistungen der ABST SH.