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E-Vergabe

Unter elektronischer Vergabe (E-Vergabe) ist die medienbruchfreie, elektronische, interaktive und vollständige Abwicklung von Beschaffungsprozessen zu verstehen. Sie umfasst sämtliche Stufen eines Vergabeverfahrens:

  • Vergabebekanntmachung
  • Übermittlung der Ausschreibungsunterlagen
  • Stellen und Beantworten von Bieterfragen
  • elektronisch unterstütztes Ausfüllen der Vergabeunterlagen mit Nachweisen
  • Angebotsabgabe
  • Zuschlagserteilung/Vertragsschluss.

Als Bestandteil des elektronischen Geschäftsverkehrs führt die E-Vergabe durch transparente Verfahren zu einer höheren Rechtssicherheit der Beschaffungsvorgänge. Die Beschaffungsvorgänge werden vereinfacht und leisten damit einen Beitrag zur Entbürokratisierung. Die E-Vergabe führt zu einer Zeit- und Kostenersparnis sowohl bei öffentlichen Auftraggebern als auch bei bietenden Unternehmen.

Seit 18.10.2018 sind die Vergaben oberhalb des EU-Schwellenwertes generell elektronisch durchzuführen. Die Verpflichtung, alle Vergaben vollständig elektronisch durchzuführen, besteht für Liefer- und Dienstleistungen ab 01.01.2020 auch in den Bundesländern, die die UVgO (Unterschwellenvergabeordnung) ohne Sonderregelungen für diesen Bereich in Kraft gesetzt haben und bei allen Bundesbehörden. In Schleswig-Holstein gibt es im § 3 Abs. 2 der SHVgVO (Schleswig-Holsteinische Vergabeverordnung) Ausnahmen, die diese Verpflichtung ausschließen.

Vorteile für Unternehmen ergeben sich aus dem vereinfachten Zugang zu Ausschreibungen, der gezielten Suche nach Ausschreibungen, der Möglichkeit der unmittelbaren Einsichtnahme in die Vergabeunterlagen, der schnelleren Bearbeitung und Übermittlung der Angebote, der Verringerung des Zustellrisikos sowie durch die Empfangsbestätigung nach Angebotsabgabe. Schließlich verkürzen sich durch die E-Vergabe die Zustellzeiten.

Weiterreichende Informationen finden sie zunächst z.B. auf der Vergabeplattform des Bundes.

E-Learning-System von iTwo tender: http://meinauftrag.rib.de/hilfe/index.html

 

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Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen (AVPQ)

Kosten- und Zeitersparnis für Unternehmen durch Präqualifizierung! Erleichterung des Nachweises und der Prüfung der Eignung von Bietern im Vergabeverfahren! Unternehmen aus dem Liefer- und Dienstleistungsbereich können sich durch die ABST SH vorlaufend präqualifizieren lassen; das „Amtliche Verzeichnis“ für Schleswig-Holstein führt dann die IHK zu Lübeck und nimmt die Zertifizierung vor.