Das geänderte Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH) vom 22. November 2024 wurde am 05. Dezember 2024 im Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 14 bekannt gegeben. Es trat am 06. Dezember 2024 in Kraft. Da damit der vergaberechtliche Mindestlohn in Schleswig-Holstein entfällt, kann nun endlich auf die längst überfällige Verpflichtungserklärung zur Zahlung des vergaberechtlichen Mindestlohns verzichtet werden. Außerdem werden Auftraggeber nach § 99 Nr.4 in Schleswig-Holstein unterhalb des EU-Schwellenwerts von der Anwendung des Vergaberechts befreit. Weitere Änderungen sind redaktioneller Art.
Alle Änderungen des VGSH finden Sie hier.