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Neues Schleswig-Holsteinisches Vergabegesetz (VGSH)

Das geänderte Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH) vom 22. November 2024 wurde am 05. Dezember 2024 im Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 14 bekannt gegeben. Es trat am 06. Dezember 2024 in Kraft. Da damit der vergaberechtliche Mindestlohn in Schleswig-Holstein entfällt, kann nun endlich auf die längst überfällige Verpflichtungserklärung zur Zahlung des vergaberechtlichen Mindestlohns verzichtet werden. Außerdem werden Auftraggeber nach § 99 Nr.4 in Schleswig-Holstein unterhalb des EU-Schwellenwerts von der Anwendung des Vergaberechts befreit. Weitere Änderungen sind redaktioneller Art.

Alle Änderungen des VGSH finden Sie hier.

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Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen (AVPQ)

Kosten- und Zeitersparnis für Unternehmen durch Präqualifizierung! Erleichterung des Nachweises und der Prüfung der Eignung von Bietern im Vergabeverfahren! Unternehmen aus dem Liefer- und Dienstleistungsbereich können sich durch die ABST SH vorlaufend präqualifizieren lassen; das „Amtliche Verzeichnis“ für Schleswig-Holstein führt dann die IHK zu Lübeck und nimmt die Zertifizierung vor.