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Anpassung der EU-Schwellenwerte zum Vergaberecht ab dem 01.01.2024

Die geänderten Schwellenwerte, die ab dem 01.01.2024 gelten, wurden am 16.11.2023 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Die Schwellenwerte werden alle 2 Jahre angepasst. Sie betreffen die EU-Richtlinien für klassische öffentliche Aufträge, für Aufträge aus dem Be-reich der Sektoren, die Konzessionsvergaberichtlinie sowie für die Richtlinie zu Vergaben in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit.

 

Liefer- und Dienstleistungsaufträge in den

Sektoren Verkehr und Trinkwasser- und

Energieversorgung                                                                     443.000 Euro

                                                                   

Liefer- und Dienstleistungen der obersten

oder oberen Bundesbehörden                                                143.000 Euro

                                                                   

Andere Liefer- und Dienstleistungsaufträge                               221.000 Euro

 

Bauaufträge             (klassische ÖA, Sektoren)                     5.538.000 Euro

 

Konzessions-RL                                                                        5.538.000 Euro

                 

 

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Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen (AVPQ)

Kosten- und Zeitersparnis für Unternehmen durch Präqualifizierung! Erleichterung des Nachweises und der Prüfung der Eignung von Bietern im Vergabeverfahren! Unternehmen aus dem Liefer- und Dienstleistungsbereich können sich durch die ABST SH vorlaufend präqualifizieren lassen; das „Amtliche Verzeichnis“ für Schleswig-Holstein führt dann die IHK zu Lübeck und nimmt die Zertifizierung vor.