Der Erlass des Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen vom 24.10.2023 zur Einführung neuer elektronischer Standardformulare („eForms“) für EU-Bekanntmachungen ist mit Einführung der eForms am 25.10.2023 in Kraft getreten.
Die zentrale Umsetzungsnorm wurde mit § 10a VgV geschaffen, der die Grundregeln zur Erstellung und Übermittlung von Bekanntmachungen nach den Vorgaben der EU-Durchführungsverordnung enthält. Er gilt auch für Bauleistungen nach dem 2. Abschnitt der VOB/A. Für die VOB/A-VS ist § 10a VgV über § 2 Abs. 3 VSVgV für anwendbar erklärt worden.
Der Erlass enthält darüber hinaus die konsolidierten Regelungen der geänderten Paragraphen der VOB/A.