Mit Datum vom 24.10.2023 hat das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen den Erlass zur Einführung neuer elektronischer Standardformulare („eForms“) für EU-Bekannt-machungen erlassen. Die „eForms“, die aus festgelegten Feldern (BT – Business Terms) zusammengesetzt werden, sind ab 25. Oktober 2023 bei EU Bekanntmachungen verpflichtend anzuwenden. Die hierzu notwendigen Änderungen in der Vergabeverordnung (VgV), der Sektorenverordnung (SektVO) der Konzessionsverordnung (KonzVO) und der Vergabeverordnung für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) wurden bereits in der Verordnung zur Anpassung des Vergaberechts an die Einführung neuer elektronischer Standardformulare („eForms“) vom 23.08.2023 veröffentlicht. Der Erlass enthält weitere notwendige Änderungen in der VOB/A - EU sowie der VOB/A – VS.
Den Erlass finden Sie hier