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Bundesrat stimmt HOAI 2021 zu

In seiner Sitzung vom 06.11.2020 hat der Bundesrat dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf der Verordnung zur Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ohne Änderungen zugestimmt. Er trägt den Vorgaben Rechnung, die der Europäische Gerichtshof auf der Grundlage seines Urteils vom 4. Juli 2019 gemacht hat. Dem Entwurf zufolge sollen die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen künftig immer frei vereinbart werden können. Dabei können Grundsätze und Maßstäbe der HOAI weiter zur Honorarermittlung herangezogen werden. Die in der HOAI genannten Honorarspannen stellen unverbindliche Orientierungswerte zur Höhe der Honorare dar. Bundesarchitektenkammer, Bundesingenieurkammer sowie der Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V., die das Verfahren begleitet haben, sehen ein insgesamt tragfähiges, wenn auch nicht optimales Ergebnis. Sie begrüßen, dass die HOAI auch künftig als verlässlicher Orientierungsrahmen zur Kalkulation von Honoraren für Architekten und Ingenieure diene und sehen im nächsten Schritt eine grundlegende Modernisierung der HOAI als notwendig an.

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Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen (AVPQ)

Kosten- und Zeitersparnis für Unternehmen durch Präqualifizierung! Erleichterung des Nachweises und der Prüfung der Eignung von Bietern im Vergabeverfahren! Unternehmen aus dem Liefer- und Dienstleistungsbereich können sich durch die ABST SH vorlaufend präqualifizieren lassen; das „Amtliche Verzeichnis“ für Schleswig-Holstein führt dann die IHK zu Lübeck und nimmt die Zertifizierung vor.