Am 18.07.2022 ist das Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz im BGBl S.1078ff 2022 veröffentlicht wurden und am 19.07.2022 in Kraft getreten. Damit ist der Weg für die beschleunigte Vergabe und Beschaffung von Material für die Bundeswehr im Rahmen des beschlossenen Sondervermögens frei. So können unter anderen mehrere Teil- oder Fachlose zusammen vergaben werden, wenn wirtschaftliche, Technische oder zeitliche Gründe das rechtfertigen. Das Gesetz erleichtert auch die gemeinsame europäische Beschaffung. Insbesondere wird der Teilnehmerkreis bei diesen Kooperationen auf Unternehmen aus der Europäischen Union beschränkt. Das Gesetz tritt mit Ablauf des 31.12.2026 außer Kraft.