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Checkliste zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Der Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik e.V. (BME) hat eine Checkliste zum LkSG veröffentlicht. Mit Hilfe der Checkliste können Unternehmen auf einen Blick erkennen, welche Maßnahmen zur Erfüllung des Gesetzes notwendig sind und inwiefern im Unternehmen noch Handlungsbedarf besteht. Das LkSG ist ab dem 1. Januar 2023 von Unternehmen mit mindestens 3.000 Arbeitnehmern im Folgejahr von Unternehmen mit mindestens 1.000 Arbeitnehmern anzuwenden.

Die Checkliste finden Sie unter: checkliste_lksg_final.pdf (storyblok.com)

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Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen (AVPQ)

Kosten- und Zeitersparnis für Unternehmen durch Präqualifizierung! Erleichterung des Nachweises und der Prüfung der Eignung von Bietern im Vergabeverfahren! Unternehmen aus dem Liefer- und Dienstleistungsbereich können sich durch die ABST SH vorlaufend präqualifizieren lassen; das „Amtliche Verzeichnis“ für Schleswig-Holstein führt dann die IHK zu Lübeck und nimmt die Zertifizierung vor.