Der Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik e.V. (BME) hat eine Checkliste zum LkSG veröffentlicht. Mit Hilfe der Checkliste können Unternehmen auf einen Blick erkennen, welche Maßnahmen zur Erfüllung des Gesetzes notwendig sind und inwiefern im Unternehmen noch Handlungsbedarf besteht. Das LkSG ist ab dem 1. Januar 2023 von Unternehmen mit mindestens 3.000 Arbeitnehmern im Folgejahr von Unternehmen mit mindestens 1.000 Arbeitnehmern anzuwenden.
Die Checkliste finden Sie unter: checkliste_lksg_final.pdf (storyblok.com)