Das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat gibt mit Rundschreiben vom 26. Februar 2020 eine Auslegung zu den einzelnen Regelungen der überarbeiteten VOB/A 2019 bekannt. Dabei fällt die Interpretation der VOB/A 2019 recht großzügig aus.
Das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat gibt mit Rundschreiben vom 26. Februar 2020 eine Auslegung zu den einzelnen Regelungen der überarbeiteten VOB/A 2019 bekannt. Dabei fällt die Interpretation der VOB/A 2019 recht großzügig aus.
Kosten- und Zeitersparnis für Unternehmen durch Präqualifizierung! Erleichterung des Nachweises und der Prüfung der Eignung von Bietern im Vergabeverfahren! Unternehmen aus dem Liefer- und Dienstleistungsbereich können sich durch die ABST SH vorlaufend präqualifizieren lassen; das „Amtliche Verzeichnis“ für Schleswig-Holstein führt dann die IHK zu Lübeck und nimmt die Zertifizierung vor.