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Erlass des BWSB zu Lieferengpässen und Preissteigerungen verlängert

Die Sonderregelungen des Erlasses BW I 7-70437/9#4 des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen zu Lieferengpässen und Preissteigerungen wichtiger Baumaterialien als Folge des Ukraine-Kriegs wurden mit Datum vom 06.12.2022 bis zum 30. Juni 2023 verlängert. Die Regelungen des Ursprungserlass vom 25.03.2022 wurde bereits nachgeschärft und mit dem neuen Formblatt 225a VHB alternative Methoden zur Ermittlung der Basiswerte für Stoffpreisgleitklauseln eingeführt. Auch wenn seit August 2022 bei Teilen der benannten Produktgruppen eine leichte Stabilisierung zu verzeichnen ist, kann nicht eingeschätzt werden, ob sich dieser Trend fortsetzen wird. Das entsprechende Schreiben finden Sie hier.

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Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen (AVPQ)

Kosten- und Zeitersparnis für Unternehmen durch Präqualifizierung! Erleichterung des Nachweises und der Prüfung der Eignung von Bietern im Vergabeverfahren! Unternehmen aus dem Liefer- und Dienstleistungsbereich können sich durch die ABST SH vorlaufend präqualifizieren lassen; das „Amtliche Verzeichnis“ für Schleswig-Holstein führt dann die IHK zu Lübeck und nimmt die Zertifizierung vor.