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Gesetz zur Aufhebung des Gesetzes zur Einrichtung eines Registers zum Schutz fairen Wettbewerbs in Kraft getreten

In Schleswig-Holstein ist das „Gesetz zur Aufhebung des Gesetzes zur Einrichtung eines Registers zum Schutz fairen Wettbewerbs“ vom 19.10.2020 verkündet worden

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/IV/Service/GVOBl/GVOBl/2020/gvobl_18_2020.pdf;jsessionid=3D11754E84505CB8E7CD4BE41B326A41.delivery2-master?__blob=publicationFile&v=2  

Es ist am 30.10.2020 in Kraft getreten. Damit ist das sogenannte „Korruptionsregister“ in Schleswig-Holstein“ gegenstandslos. Ein gesondertes Korruptionsregister in Schleswig-Holstein wird entbehrlich, da das Register des Bundes (Wettbewerbsregistergesetz vom 18.07.2017) im Wesentlichen inhaltlich dem Schleswig-Holsteinischen Gesetz entspricht. Das Bundesregister soll zeitnah technisch gestartet werden.

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Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen (AVPQ)

Kosten- und Zeitersparnis für Unternehmen durch Präqualifizierung! Erleichterung des Nachweises und der Prüfung der Eignung von Bietern im Vergabeverfahren! Unternehmen aus dem Liefer- und Dienstleistungsbereich können sich durch die ABST SH vorlaufend präqualifizieren lassen; das „Amtliche Verzeichnis“ für Schleswig-Holstein führt dann die IHK zu Lübeck und nimmt die Zertifizierung vor.