Die Bundesregierung hat am 30.10.2019 mit dem Beschluss des „Gesetzentwurfes zur beschleunigten Beschaffung im Bereich Verteidigung und Sicherheit und zur Optimierung der Vergabestatistik“ vorgelegt. Der Entwurf sieht in zwei vergaberechtlichen Regelungsbereichen inhaltliche Änderungen vor: in der VSVgV und in der Vergabestatistik. Die Regelungsänderungen im Hinblick auf die Beschaffungen in diesen Bereichen dienen der Umsetzung von Vorgaben des Koalitionsvertrags. Ziel ist es, den Bedarf für Einsätze und einsatzgleiche Verpflichtungen der Bundeswehr schneller decken zu können. Zudem hat sich im Rahmen des Aufbaus der nationalen Vergabestatistik gezeigt, dass verschiedene rechtliche und technische Anforderungen weitere Konkretisierungen an den rechtlichen Vorgaben der Vergabestatistik erfordern.