Die Landesverordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge zu Gunsten Schutzsuchender wurde am 31.03.2022 im Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein veröffentlicht. Sie tritt am 01.04.2022 in Kraft.
Die Verordnung regelt Vergabeerleichterungen bei der Beschaffung von Liefer- und DL zur Aufnahme, Unterkunft, Versorgung oder Betreuung Schutzsuchender insbesondere Geflüchteter aus der Ukraine und Erleichterungen für Bauaufträge, die Wohnzwecken dienen.
Direktauftrag Liefer-/DL bis 5.000 €
Direktauftrag VOB/A bis 10.000 €
Liefer-/DL: Bis zum Gesamtauftragswert von 150.000 € ist ein Beschränkte Ausschreibung o. TW oder eine Verhandlungsvergabe möglich.
VOB/A: Für Bauleistungen zu Wohnzwecken:
- bis 1.000.000 € Einzelgewerk Beschränkte Ausschreibung o. TW
- bis 100.000 € Einzelauftragswert freihändige Vergabe