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Landesverordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge zu Gunsten Schutzsuchender

Die Landesverordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge zu Gunsten Schutzsuchender wurde am 31.03.2022 im Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein veröffentlicht. Sie tritt am 01.04.2022 in Kraft.

Die Verordnung regelt Vergabeerleichterungen bei der Beschaffung von Liefer- und DL zur Aufnahme, Unterkunft, Versorgung oder Betreuung Schutzsuchender insbesondere Geflüchteter aus der Ukraine und Erleichterungen für Bauaufträge, die Wohnzwecken dienen.

Direktauftrag Liefer-/DL              bis 5.000 €

Direktauftrag VOB/A                   bis 10.000 €

Liefer-/DL: Bis zum Gesamtauftragswert von 150.000 € ist ein Beschränkte Ausschreibung o. TW oder eine Verhandlungsvergabe möglich.

VOB/A: Für Bauleistungen zu Wohnzwecken:

  • bis 1.000.000 € Einzelgewerk Beschränkte Ausschreibung o. TW
  • bis 100.000 € Einzelauftragswert freihändige Vergabe

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Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen (AVPQ)

Kosten- und Zeitersparnis für Unternehmen durch Präqualifizierung! Erleichterung des Nachweises und der Prüfung der Eignung von Bietern im Vergabeverfahren! Unternehmen aus dem Liefer- und Dienstleistungsbereich können sich durch die ABST SH vorlaufend präqualifizieren lassen; das „Amtliche Verzeichnis“ für Schleswig-Holstein führt dann die IHK zu Lübeck und nimmt die Zertifizierung vor.