Auch die EU-Kommission hat nun etwas zu COVID 19 und Vergaberecht getan. Sie hat heute Leitlinien zur Nutzung des EU-Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge in der durch die COVID-19-Krise verursachten Notsituation zur Verfügung gestellt. Die Möglichkeiten reichen von einer beträchtlichen Kürzung der allgemein geltenden Fristen bis hin zur Beschaffung ohne vorherige Veröffentlichung von Ausschreibungen in Ausnahmefällen (etwa bei extremer Dringlichkeit im Zusammenhang mit dem Kampf gegen das Coronavirus). Außerdem werden Beispiele für alternative Lösungen und Wege für eine Marktbeteiligung der öffentlichen Auftraggeber in Erwägung gezogen.
Link zur EU-Pressemitteilung mit Link zu den Leitlinien in allen EU-Sprachen: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/mex_20_573