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LNG-Beschleunigungsgesetz

Das LNG-Beschleunigungsgesetz vom 24.05.2022 wurde am 31.05.2022 im BGBl. I Nr. 18 veröffentlicht und tritt mit dem Tag seiner Verkündung in Kraft.

Es dient der Sicherung der nationalen Energieversorgung durch die zügige Einbindung verflüssigten Erdgases in das bestehende Fernleitungsnetz. Es betrifft mehrere Standorte in Norddeutschland. Im Wesentlichen geht es um die Beschleunigung vor allem der Planungs- und Zulassungsverfahren (z.B. durch Verkürzung von Beteiligungsfristen und Absehen von Umweltverträglichkeitsprüfungen) sowie um die Beschleunigung von Vergabe- und Nachprüfungsverfahren. Darunter fallen u. a. der Verzicht auf die Losaufteilung, die Möglichkeit der Anwendung des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb sowie die Verkürzung von Nachprüfungsfristen.

LNG-Beschleunigungsgesetz

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Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen (AVPQ)

Kosten- und Zeitersparnis für Unternehmen durch Präqualifizierung! Erleichterung des Nachweises und der Prüfung der Eignung von Bietern im Vergabeverfahren! Unternehmen aus dem Liefer- und Dienstleistungsbereich können sich durch die ABST SH vorlaufend präqualifizieren lassen; das „Amtliche Verzeichnis“ für Schleswig-Holstein führt dann die IHK zu Lübeck und nimmt die Zertifizierung vor.