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Neue Schwellenwerte ab 01.01.2022

 

 

Die EU-Kommission hat die Anpassung der EU-Schwellenwerte zum Vergaberecht am 11.11.2021 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Die Anpassung der EU-Schwellenwerte erfolgt alle 2 Jahre.

 

Ab dem 01.01.2022 gelten folgende Schwellenwerte:

Anwendungsbereich

Bis 31.12.2021

Ab 01.01.2022

 

Klassische Richtlinie (2014/24/EU)

  

Bauleistungen

5.350.000 EUR

5.382.000 EUR

Liefer-/Dienstleistungen

  

– zentrale Regierungsbehörden

139.000 EUR

140.000 EUR

– übrige öffentliche Auftraggeber

214.000 EUR

215.000 EUR

 

Konzessionen (2014/23/EU)

  

Konzessionen

5.350.000 EUR

5.382.000 EUR

 

Sektorenrichtlinie und Richtlinie
Verteidigung und Sicherheit
(2014/25/EU und 2009/81/EG)

  

Bauleistungen

5.350.000 EUR

5.382.000 EUR

Liefer-/Dienstleistungen

428.000 EUR

431.000 EUR

 

 

Bitte beachten Sie die neuen Schwellenwerte bei allen Vergaben, die Sie ab dem 01.01.2022 beginnen.

Bleiben Sie auf dem Laufenden!

Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen (AVPQ)

Kosten- und Zeitersparnis für Unternehmen durch Präqualifizierung! Erleichterung des Nachweises und der Prüfung der Eignung von Bietern im Vergabeverfahren! Unternehmen aus dem Liefer- und Dienstleistungsbereich können sich durch die ABST SH vorlaufend präqualifizieren lassen; das „Amtliche Verzeichnis“ für Schleswig-Holstein führt dann die IHK zu Lübeck und nimmt die Zertifizierung vor.