Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Neuregelung der EU-Kommission zu CPV-Codes

Der CPV-Code ist das einheitliche Klassifizierungssystem für zu vergebende Leistungen für das öffentliche Beschaffungswesen in Europa. Für die Auswahl des CPV-Codes im Rahmen einer EU-Bekanntmachung ist allein der öffentliche Auftraggeber zuständig. Mittels der Angabe der CPV-Codes soll es Unternehmen aus den anderen Mitgliedsstaaten der EU ermöglicht werden, die zu vergebende Leistung gleichermaßen zu finden und sich an dem Vergabeverfahren zu beteiligen. Bei der Verwendung eines falschen oder nicht präzise genug ausgewählten Codes besteht die Gefahr, dass es für interessierte Unternehmen schwer oder unmöglich wird, eine Ausschreibung zu finden.

Laut Angaben der EU-Kommission sei wohl bei den meisten Ausschreibungen in den vergangenen Jahren ein „falscher“ CPV-Code angegeben worden. Sie fordert zukünftig die richtige Anwendung des CPV-Codes und führt für die Übermittlung von EU-Bekanntmachungen eine Regel (RULE=“R388″) ein, die eine strikte Zuordnung der ausgeschriebenen Art der Leistung zum Haupt-CPV-Code darstellt. Zukünftig müssen bei Bekanntmachungen von

 

  • Lieferleistungen der Haupt-CPV-Code aus den Abteilungen 0 bis 44 oder 48,
  • Bauarbeiten der Haupt-CPV-Code aus der Abteilung 45 und
  • bei Dienstleistungen der Haupt-CPV-Code aus den Abteilungen 49 bis 98

 

ausgewählt werden.

 

Für die strikte Anwendung dieser Regel bei EU-weiten Bekanntmachungen bestehen kurze Übergangsfristen.

So werden bereits ab dem 15. Januar 2020 alle Vorinformationen, die in Bezug auf die Leistungsart keinen passenden Haupt-CPV-Code aufweisen, von der Schnittstelle zur Entgegennahme der Bekanntmachungen abgelehnt. Für Bekanntmachungen über Auftragsvergaben gilt dies ab dem 15. April 2020 und schließlich für alle anderen Arten von Bekanntmachungen ab dem 15. Juli 2020.

 

Weitere Informationen, insbesondere Praxishinweise finden Sie unter Kuljanin: „Neue Vorgabe der EU zur Verwendung des CPV-Codes“, in cosinex Blog. URL: https://blog.cosinex.de/vorgabe-eu-verwendung-cpv-code/.

Bleiben Sie auf dem Laufenden!

Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen (AVPQ)

Kosten- und Zeitersparnis für Unternehmen durch Präqualifizierung! Erleichterung des Nachweises und der Prüfung der Eignung von Bietern im Vergabeverfahren! Unternehmen aus dem Liefer- und Dienstleistungsbereich können sich durch die ABST SH vorlaufend präqualifizieren lassen; das „Amtliche Verzeichnis“ für Schleswig-Holstein führt dann die IHK zu Lübeck und nimmt die Zertifizierung vor.