Die Landesverordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge zu Gunsten Schutzsuchender
(Schutzsuchenden-Vergabeverordnung) vom 23. März 2022 wurde bis zum 31.Dezember 2024 verlängert.
Kosten- und Zeitersparnis für Unternehmen durch Präqualifizierung! Erleichterung des Nachweises und der Prüfung der Eignung von Bietern im Vergabeverfahren! Unternehmen aus dem Liefer- und Dienstleistungsbereich können sich durch die ABST SH vorlaufend präqualifizieren lassen; das „Amtliche Verzeichnis“ für Schleswig-Holstein führt dann die IHK zu Lübeck und nimmt die Zertifizierung vor.