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Schutzsuchenden-Vergabeverordnung verlängert

Die Landesverordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge zu Gunsten Schutzsuchender
(Schutzsuchenden-Vergabeverordnung) vom 23. März 2022 wurde bis zum 31.Dezember 2024 verlängert.

Schleswig-Holstein - § 4 SchutzVergabeV SH | Landesnorm Schleswig-Holstein | Inkrafttreten, Außerkrafttreten | § 4 - Inkrafttreten, Außerkrafttreten | gültig ab: 26.05.2023 | gültig bis: 31.12.2024 (juris.de)

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Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen (AVPQ)

Kosten- und Zeitersparnis für Unternehmen durch Präqualifizierung! Erleichterung des Nachweises und der Prüfung der Eignung von Bietern im Vergabeverfahren! Unternehmen aus dem Liefer- und Dienstleistungsbereich können sich durch die ABST SH vorlaufend präqualifizieren lassen; das „Amtliche Verzeichnis“ für Schleswig-Holstein führt dann die IHK zu Lübeck und nimmt die Zertifizierung vor.