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Start der Vergabestatistik am 01. Oktober 2020

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat die Inbetriebnahme der Vergabestatistik für den 01. Oktober 2020 angekündigt. Öffentliche Auftraggeber müssen dann alle ab diesem Zeitpunkt bezuschlagten Aufträge und Konzessionen an das Statistische Bundesamt, den Betreiber der Vergabestatistik, melden. Der Auftraggeber muss zur Meldung der Daten eine Berichtsstelle bestimmen. Diese meldet die Daten zu vergebenen Aufträgen oder Konzessionen, die sie als Vergabe-/Beschaffungsstelle selbst oder im Auftrag anderer vergaben hat, an das Statistische Bundesamt. Berichtsstelle können sowohl eine eigene Arbeitseinheit des Auftraggebers als auch eine externe Stelle sein, wobei sich ein Auftraggeber auch mehrerer Berichtsstellen bedienen kann. Die Vergabedaten können bei Nutzung eines E-Vergabesystems automatisiert per Datenschnittstelle gemeldet werden (sog. CORE-Dateneingang). Ansonsten gibt es die Möglichkeit der manuellen Meldung über ein Online-Formular (IDEV). Die Berichtsstellen müssen sich vorab bei Destatis registrieren. Diese Registrierung wird ab dem 01. Juli 2020 über https://www-idev.destatis.de/idev/OnlineAnfrage?aktion=form_anzeigen&statID=339&amt=00&bzr=2020 möglich sein. Eine Registrierung vor Inbetriebnahme der Vergabestatistik wird empfohlen.

Meldepflichtig sind alle öffentlichen Aufträge und Konzessionen ab Zuschlagserteilung 01.10.2020 von:

  1. Vergaben oberhalb der  EU-Schwellenwerte (§ 2 Abs.1 i.V.m. § 3 Abs. 1 VergStatVO)
  2. Unterschwellenvergaben ab 25.000 € (§ 2 Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 VergStatVO)

 

Übersicht der nach derzeitigem Stand maßgeblichen Termine:

Juni 2020 Offizielle Bekanntmachung des Beginns der Meldepflicht zum 01. Oktober im Bundesanzeiger

01. Juli 2020 Start der freiwilligen Registrierung für Berichtsstellen

01. Oktober 2020 Beginn der Meldepflicht für Berichtsstellen

Ende 2021 Erstmalige Veröffentlichung aggregierter Vergabedaten

 

Weitere Informationen  unter www.vergabestatistik.org

Alle FAQ’s zum künftigen Verfahren unter https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/FAQ/Vergabestatistik/vergabestatistik.html

 

Diese Informationen sind auch über die Kurzadresse https://schleswig-holstein.de/vergabestatistik zu erreichen.

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Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen (AVPQ)

Kosten- und Zeitersparnis für Unternehmen durch Präqualifizierung! Erleichterung des Nachweises und der Prüfung der Eignung von Bietern im Vergabeverfahren! Unternehmen aus dem Liefer- und Dienstleistungsbereich können sich durch die ABST SH vorlaufend präqualifizieren lassen; das „Amtliche Verzeichnis“ für Schleswig-Holstein führt dann die IHK zu Lübeck und nimmt die Zertifizierung vor.