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Vergabegesetz SH in der Anhörung

Die Reform des schleswig-holsteinischen Vergaberechts geht in eine nächste Runde. Die Wertgrenzenregelungen des Landes zur Ableitung der freihändigen Vergaben und beschränkten Ausschreibungen sind Ende September kurz vor drohendem Ablauf unverändert verlängert worden. Die nunmehr erfolgte Verlängerung bis zum 31.12.2019 gibt dem federführenden Wirtschaftsministerium mehr als ausreichend Zeit, das neue Landesvergabegesetz und vor allem die Einführung der Unterschwellenvergabeordnung SH (UVgO) auf den Weg zu bringen.

Am 14. November wird sich der Wirtschaftsausschuss nach einer Verbändeanhörung mit dem Entwurf des Landevergabegesetzes beschäftigen, dass wie bekannt das Tariftreue- und Vergabegesetz ablösen soll. Ebenfalls auf der Tagesordnung steht ein Änderungsantrag des SSW zum diesem Entwurf; der Antrag zielt im Kern auf die Beibehaltung des in weiten Teilen der Wirtschaft aber auch bei öffentlichen Händen kritisierten TTG SH ab.  Der Ausschuss wird danach seine Empfehlung dem Landtag zuleiten, der sich dann mit dem Entwurf und der Ausschussempfehlung in einer der nächsten Sitzungen erneut der Reform des Vergaberechts widmen wird. Bei Zustimmung wäre dann der Weg frei, die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) zügig in Schleswig-Holstein einzuführen.

Die ABST SH erwartet gegenüber der bereits seit 07. Februar 2017 in Kraft getretenen UVgO (Bund) überschaubare landesspezifische Abweichungen. Damit könnten ab Februar/März 2019 die „Spielregeln“ im öffentlichen Liefer- und Dienstleistungsmarkt bis zu Auftragswerten von unter 221.000 € (netto) zumindest im norddeutschen Umfeld wieder einheitlich sein.

Die ABST SH hat vor diesem Hintergrund in 2019 wieder ein spezielles Seminar zur „UVgO“ in ihr Seminarprogramm aufgenommen. Unter der Leitung der neuen Geschäftsführerin der ABST SH, Frau Sabine Tauber, wird als Referent Herr York Burow (stellv. Referatsleiter im Wirtschaftsministerium SH;
Vorsitzender der Vergabekammer Schleswig-Holstein) die Inhalte und Besonderheiten der UVgO erläutern.

Erster Termin in 2019:

05.02.2019: Die neue UVgO in Schleswig-Holstein
Referent: York Burow (Wirtschaftsministerium / Vors. Vergabekammer SH)
10:00 bis 17:00 Uhr
HWK Lübeck

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Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen (AVPQ)

Kosten- und Zeitersparnis für Unternehmen durch Präqualifizierung! Erleichterung des Nachweises und der Prüfung der Eignung von Bietern im Vergabeverfahren! Unternehmen aus dem Liefer- und Dienstleistungsbereich können sich durch die ABST SH vorlaufend präqualifizieren lassen; das „Amtliche Verzeichnis“ für Schleswig-Holstein führt dann die IHK zu Lübeck und nimmt die Zertifizierung vor.