Mit Datum vom 08.07.2020 hat auch das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat vergaberechtliche Erleichterungen zur Beschleunigung investiver Maßnahmen erlassen. Sie betreffen vor allem Wertgrenzen für Bauleistungen sowie für Liefer- und Dienstleistungen, Mindestangebotsfristen sowie Feststellung der Dringlichkeit im EU-Verfahren.