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Vergaberechtliche Erleichterungen zur Beschleunigung öffentlicher Investitionen durch den Bund

Das BMWI hat gestern (08.07.2020) verbindliche Handlungsleitlinien für die Bundesverwaltung für die Vergabe öffentlicher Aufträge verkündet, die ab heute bis zum 31.12.2021 Gültigkeit haben. Die Maßnahmen sind Teil des Konjunkturpaketes und sollen bei der Bewältigung der Corona-Krise helfen. Sie enthalten im Wesentlichen folgende Erleichterungen:

  • Bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen können bis zu einer Wertgrenze von 100.000 Euro ohne Umsatzsteuer vereinfachte und schnellere Vergabeverfahren durchgeführt werden (insbesondere Verhandlungsvergaben ohne Teilnahmewettbewerb).
  • Bei Bauaufträgen beträgt diese Grenze bis zu 1 Million Euro ohne Umsatzsteuer.
  • Die Werte für den Direktauftrag von Waren und Dienstleistungen werden von 1.000 auf 3.000 Euro und beim Direktauftrag von Bauleistungen von 3.000 auf 5.000 Euro hochgesetzt. Hier kann der öffentliche Auftraggeber unmittelbar den Auftrag erteilen, ohne zuvor ein förmliches Vergabeverfahren durchführen zu müssen.
  • Die Fristen für die Einreichung der Angebote und Teilnahmeanträge können leichter verkürzt werden.

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Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen (AVPQ)

Kosten- und Zeitersparnis für Unternehmen durch Präqualifizierung! Erleichterung des Nachweises und der Prüfung der Eignung von Bietern im Vergabeverfahren! Unternehmen aus dem Liefer- und Dienstleistungsbereich können sich durch die ABST SH vorlaufend präqualifizieren lassen; das „Amtliche Verzeichnis“ für Schleswig-Holstein führt dann die IHK zu Lübeck und nimmt die Zertifizierung vor.