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Wertgrenzen in Schleswig-Holstein werden unverändert verlängert bis Ende 2019

Das Wirtschaftsministerium bestätigt auf Anfrage, dass die in Schleswig-Holstein geltenden Wertgrenzen für Freihändige Vergaben und Beschränkte Ausschreibungen unverändert bis Ende 2019 verlängert werden. Eine entsprechende Verordnung wird zeitnah im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht.  Die derzeitige Wertgrenzenregelung ist befristet bis zum 01.10.2018. Die nun aktuelle Verlängerung bis Ende 2019 ist dem Vernehmen nach eine Übergangsregelung; im Zuge der Reform des schleswig-holsteinischen Vergaberechts (u.a. Vergabegesetz SH anstelle des TTG SH; Einführung der UVgO) wird eine unbefristete Wertgrenzenregelung in unveränderter Höhe angestrebt.
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Das Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 14 vom 27.09.2018 finden Sie hier.

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Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen (AVPQ)

Kosten- und Zeitersparnis für Unternehmen durch Präqualifizierung! Erleichterung des Nachweises und der Prüfung der Eignung von Bietern im Vergabeverfahren! Unternehmen aus dem Liefer- und Dienstleistungsbereich können sich durch die ABST SH vorlaufend präqualifizieren lassen; das „Amtliche Verzeichnis“ für Schleswig-Holstein führt dann die IHK zu Lübeck und nimmt die Zertifizierung vor.