Das bundesweite Wettbewerbsregister stellt öffentlichen Auftraggebern, Sektorenauftraggebern und Konzessionsgebern für Vergabeverfahren Informationen zur Verfügung, ob ein Unternehmen wegen Verfehlungen in der Vergangenheit vom öffentlichen Vergabeverfahren auszuschließen ist. In einer Pressemitteilung vom 25.03.2021 hat das Bundeskartellamt über die Aufnahme des Betriebs des Wettbewerbsregisters informiert. Damit besteht für nach dem Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) mitteilungspflichtige Behörden und abfrageberechtige Auftraggeber jetzt die Möglichkeit, sich zu registrieren. Für die Registrierung stehen auf der Internetseite des Bundeskartellamtes zwingend zu nutzende Formulare und erklärende Leitfäden zur Registrierung und Nutzerverwaltung zur Verfügung. Zur möglichst zeitnah gebündelten Bearbeitung der Anträge zur Registrierung, wird sich das Bundeskartellamt nach und nach an die verschiedenen Gruppen wenden. Einzelheiten dazu gibt das Bundeskartellamt auf seiner Internetseite bekannt. Zurzeit sind die Mitteilungs- und Abfragepflichten noch nicht anwendbar. Durch das BMWi wird eine Veröffentlichung im Bundesanzeiger erfolgen, ab welchen Zeitpunkt, die Mitteilungspflicht und die Abfragemöglichkeit besteht. Sechs Monate danach wird die Pflicht zur Abfrage für öffentliche Auftraggeber anwendbar. Die Pressemitteilung des Bundeskartellamts finden Sie hier.