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Online Seminar: Auswirkungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes auf die Vergabe

Kurzbeschreibung

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet ab 01.01.2024 bereits Unternehmen ab einer Größe > 1.000 Beschäftigte, menschenrechtliche und bestimmte umweltbezogene Sorgfaltspflichten in ihren Lieferketten zu beachten. Das Gesetz hat auch Auswirkungen auf Unternehmen, die nicht in den Anwendungsbereich des LkSG fallen, aber in direkter oder indirekter Zulieferbeziehung zu einem verpflichteten Unternehmen stehen.
Das LkSG sieht vor, dass verpflichtete Unternehmen zur Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten mit Zulieferern zusammenarbeiten, auch wenn diese selbst nicht unter das Gesetz fallen.

Inhalte

Das Seminar informiert Sie sich über Pflichten, die daraus bei der Vergabe entstehen und gibt praktische Hinweise zu bestehenden Unterstützungsangeboten.

 

Wichtige Hinweise

  • Diese Veranstaltung findet virtuell per Videokonferenz mit dem Anbieter „Zoom“ statt.  Informationen zu den aktuellsten Datenschutzbestimmungen finden Sie hier. Sie benötigen für die Teilnahme lediglich eine E-Mail-Adresse, eine Internetverbindung und  einen Lautsprecher (oder Kopfhörer). Optional Mikrofon und Kamera.
  • Achten Sie bitte bei Ihrer Anmeldung auf die korrekte Schreibweise Ihrer Mailadresse, denn an diese Adresse werden wir Ihnen kurz vor dem Seminar Ihre persönlichen Zugangsdaten schicken.
  • Die Präsentation, die wir Ihnen am Seminartag zeigen werden, erhalten Sie auch vorher als PDF per Mail von uns, sodass Sie sich während des Online-Seminars dazu Notizen machen können

Preisdetails

Das Teilnahmeentgelt beträgt 40 Euro zzgl. MwSt. Seminarunterlagen im Preis enthalten.

12.09.2024 - 10:00
12.09.2024 - 12:00
Dr. jur. Benjamin Pfannkuch (Ernst & Young Law GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft)
Marion Böhme
0431 9865130
boehme@abst-sh.de
40,00 € zzgl. MwSt.
Anmeldeschluss: 02.09.2024

Bleiben Sie auf dem Laufenden!

Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen (AVPQ)

Kosten- und Zeitersparnis für Unternehmen durch Präqualifizierung! Erleichterung des Nachweises und der Prüfung der Eignung von Bietern im Vergabeverfahren! Unternehmen aus dem Liefer- und Dienstleistungsbereich können sich durch die ABST SH vorlaufend präqualifizieren lassen; das „Amtliche Verzeichnis“ für Schleswig-Holstein führt dann die IHK zu Lübeck und nimmt die Zertifizierung vor.